Jeder, der schon einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kennt wahrscheinlich die diversen Klauseln innerhalb diesem. So dürfen firmeninterne Daten auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Doch nicht jeder Mitarbeiter hält sich an die ihm auferlegte Schweigepflicht. Das Unternehmen selbst kann in der Regel keine stichhaltigen Beweise gegen den Mitarbeiter vorbringen. Daher wenden gerade in letzter Zeit viele Unternehmen an eine Detektei, die in solchen Fällen ermitteln soll.
Doch auch andere Klauseln im Vertrag werden öfter gebrochen als man denkt. So ist es beispielweise üblich, dass ein Mitarbeiter das Wettbewerbsverbot auch nach Ausscheiden aus einem Unternehmen für eine bestimmte Zeit einhalten muss. Dies bedeutet, dass er gegenüber seinem (ehemaligen) Arbeitgeber nicht in den Wettbewerb treten darf. In dem hier genannten Fall hatte der Arbeitgeber jedoch Hinweise erhalten, dass der ehemalige Arbeitnehmer sich an diese Klausel nicht gehalten hat. Er beauftragte eine Detektei, die dem Fall untersuchen sollte und bei einem Verstoß entsprechende Beweise sammeln sollte. Die Detektei setzte für eine Observation des ehemaligen Mitarbeiters mehrere angestellte Detektive ein. Die Observation erstreckt sich über eine Woche und schnell fanden die Detektive heraus, dass der ehemalige Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig war. Durch die Observation konnte festgestellt werden, dass dieser nicht nur in den Räumlichkeiten der Konkurrenz, also im Büro, tätig war, sondern bereits diverse Außentermine wahrnahm. Die Detektei sammelte Beweise, notierte ihre Beobachtungen und fertigte zudem Fotos an.
Der Auftraggeber der Detektei hatte mit diesen Beweisen nun die Möglichkeit gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter rechtliche Schritte einleiten zu können. Solche Fälle kommen in der heutigen Zeit immer öfter vor, daher ist es nicht verwunderlich, dass die Nachfrage nach Detekteien deutlich gestiegen ist.
